Erstattungen von Heilpraktikerleistungen – Osteopathie
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Kranken-
versicherung
Die Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen variieren je nach Krankenkasse. Aktuell werden von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen pro Behandlung 40,00 € für maximal drei (bis vier) Behandlungen bezuschusst. Hier kannst Du nachlesen, wie viel deine Krankenkasse beisteuert. (Angaben ohne Gewähr) www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen
Voraussetzung für die Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist eine ärztliche Verordnung für osteopathische Behandlungen.
Private Krankenversicherung
Private Kranken-
versicherung
Die Erstattungen durch die privaten Krankenversicherungen sind abhängig vom individuellen Tarifabschluss. Viele private Krankenversicherungen übernehmen einen Großteil der Behandlungskosten, sofern sich diese an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) orientieren. Bitte informiere dich sich vor Behandlungsbeginn bei deiner privaten Krankenversicherung.
Heilpraktiker- Zusatzversicherung
Die Erstattung beträgt bei vielen privaten Zusatzversicherungen 70-100% der Behandlungskosten bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr. Bitte informiere dich vor Behandlungsbeginn bei deiner privaten Zusatzversicherung.